Jagdgebrauchs- und Anlagenprüfungen
Prüfungsdurchführung
Unbeschränkt
ab fünf Monate
Unbegrenzt
Richter
Die Prüfung muss von zwei Richtern abgenommen werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter ist entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen. Die Richter dürfen der veranstaltenden Gruppe angehören.
Prüfungsdurchführung
Unbeschränkt
ab fünf Monate
Unbegrenzt
Richter
Die Prüfung muss von zwei Richtern abgenommen werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter ist entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen. Die Richter dürfen der veranstaltenden Gruppe angehören.
Allgemeines
Die Spurlautprüfung ist eine Anlagenprüfung. Nase, Spurlaut, Spurwille und Spursicherheit sind die Prüfungskriterien auf der Hasenspur in einem Feldrevier. Der zu prüfende Hund darf den Hasen nicht eräugt haben.
Durchführung der Prüfung
Bewertung der Arbeiten
Anforderungen für die Vergabe der Leistungsziffer (LZ) sehr gut (4)
Preisvergabe
01.08. bis 30.04.
ab fünf Monate, Schussfestigkeitsprüfung
maximal 15 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Fachgruppe Spur), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Allgemeines
Beschaffenheit der Bewertungsanlage (Ausnahme: modifizierte „Interbau“-Anlagen)
Bewertungsablauf
Grundsätzlich sind landesrechtliche Besonderheiten zu beachten. Falls diese den Bewertungsablauf einschränken, wird die Prüfung im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben durchgeführt.
2. Bewertung mit Raubwild: Die weitere Arbeit/Einarbeitung vollzieht sich in mehreren Abschnitten.
Arbeitszeit
Die gesamte Arbeitszeit sollte 20 Minuten nicht überschreiten.
Interbau-Anlagen
Die vorhandenen Interbau-Anlagen sind zwischenzeitlich modifiziert. Infolge der baulichen Veränderungen und Schaffung einer Verbindung wird die Arbeit wie folgt durchgeführt:
Der Fuchs wird im Endkessel (K III) festgesetzt. Der Hund muss über Fall- und Steigrohr innerhalb 5 Minuten finden. In der Verfolgung legt der Richterobmann fest, in welchem Kessel der Gesamtanlage das Raubwild festzusetzen ist. Erst dann darf der Hund jeweils folgen. Auch hier ist darauf zu achten, dass der Hund die Möglichkeit hat, auszufahren. Dieser Abschnitt umfasst einen Zeitraum bis zu 10 Minuten.
Zur Vorliegearbeit ist der Fuchs im Endkessel abzuschiebern oder im Drehkessel festzusetzen. Außer diesem Kessel ist die Anlage geöffnet, damit der Hund die Möglichkeit hat, zu wechseln oder selbstständig aus- und einzufahren (Sprengertyp). Der Hund soll nun durch Ausdauer beweisen, dass er die Veranlagung besitzt, den Fuchs im Endkessel zu verbellen. Dazu darf er nicht weiter als 50 cm vom abgeschieberten Raubwild entfernt arbeiten. Bei der Vorliegearbeit am Drehkessel kann der Hund den Drehschieber zunächst nur bis zur Sperre drücken. Nach einer tatsächlichen Arbeitszeit von 5 min und dem Zurückdrängen des Raubwildes bis zur Sperre, ist diese zu lösen. Wenn der Hund den Drehschieber jetzt über den Sperrpunkt drückt, ist der Schieber zum Sprungkorb sofort zu ziehen, damit der Fuchs Gelegenheit hat, zu springen. Sobald das Raubwild gesprungen ist, ist die Arbeit beendet.
Bauanlagen anderer JGHV-Vereine
Die Bauanlagen dieser Vereine sind zugelassen.
Schliefplatzordnung
Die Arbeit der Hunde auf dem Schliefplatz dient ausschließlich der Einarbeitung für die Naturarbeit und Überprüfung der Brauchbarkeit für die Bodenjagd. Der Landesverband hat die tierschutzgerechte Haltung und Unterbringung der Füchse zu kontrollieren.
Kunstbauanlage
Eine Skizze einer Kunstbauanlage finden Sie hier.
Unbefristet
Nur Hunde die älter als 9 Monate sind, bestandene Spurlautprüfung oder Vp
maximal 12 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Bewertung erfolgt durch zwei Richter. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter ist entweder ein anderer Verbandsrichter (Fachgruppe Bau), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen.
Beschaffenheit der Reviere
Für diese Prüfung sind nur geschlossene Waldparzellen mit dichtem Unterwuchs von mindestens 1 ha Größe zu nehmen, in denen mit dem Vorkommen von Schalenwild, Hasen und ggf. Raubwild zu rechnen ist.
Gliederung
Gehorsamsfächer
Stöberarbeit
5. Bei jedem Hund sind die gefundenen Wildarten im Richterbericht anzugeben. Für Arbeiten ausschließlich am Kanin kann kein 1. Preis vergeben werden.
6. Zur Beurteilung der Fächer „Benehmen beim Stöbern“ und „Ausdauer bei der Suche“ können sämtliche Arbeiten des Hundes, also auch die Probesuchen, herangezogen werden. Konnte der Hund nicht eindeutig beurteilt werden, wenn er z.B. zweimal sehr schnell gefunden hat, muss er seine Leistungen in den vorgenannten Fächern im übersichtlichen Bestand nachweisen. Es muss dem Teckel ausreichend Zeit für diese Arbeit gelassen werden (8 - 10 Minuten).
7. Wenn der Hund innerhalb einer Stunde ohne erkennbare Verbindung mit der ihm gestellten Stöberaufgabe nicht zum Hundeführer zurückkehrt, hat er die Prüfung nicht bestanden. Die Stunde beginnt, wenn der Hund die ihm zugewiesene Parzelle verlassen hat. Der Richter kann bei Gefahr gestatten, dass der Hund eingefangen wird.
Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
01.08. bis 31.03.
ab 5 Monate Bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung
maximal 8 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Gliederung
Gehorsamsfächer
Waldsuche
Die Waldsuche wird in Waldbeständen mit reichlich Unterwuchs, in denen sich Wild befinden soll, durchgeführt. Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, das umstellte Waldstück abzusuchen und vorkommendes Wild in Bewegung zu bringen. Die Hunde werden einzeln zur Waldsuche geschickt. Sie sollen sich sofort vom Hundeführer lösen und weit ausholend, gründlich und ausdauernd mit regelmäßigem Kontakt zum Hundeführer nach Wild suchen. Die Richter und der Hundeführer folgen dem suchenden Hund. Gefundenes Wild muss der Hund lauthals jagen. Hundeführer und Richter bleiben nach dem Anjagen des Hundes stehen. Jeder Hund muss mindestens 15 Minuten reine Waldsuche zeigen. Findet er innerhalb kurzer Zeit Wild, so ist die Restzeit in einer weiteren Parzelle nachzuweisen. Jedem Hund muss Gelegenheit gegeben werden, ein neues Waldstück abzusuchen. Die selbständige Waldsuche darf ohne Sicht- oder Hörkontakt zum Hundeführer/Richter 30 Minuten nicht überschreiten. Hunde, die unkontrolliert weit und flüchtig mit wenig Kontakt zum Hundeführer oder eng und unselbständig (bis 100 m) suchen, können höchstens einen III. Preis erhalten. Wild, das durch Prüfungsbeteiligte herausgetreten und anschließend vom Hund gearbeitet wird, bleibt ohne Berücksichtigung. Kommt es innerhalb von fünf Minuten nicht zur Waldsuche, so ist die Arbeit abzubrechen und mit der Note 0 zu bewerten. Hunde, die vor Wild ausweichen, erhalten ebenfalls die Note 0. In der Richterbucheinlage ist dies mit Angabe der Wildart zu vermerken.
Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
01.08. bis 31.03.
ab 5 Monate Bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung
maximal 8 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Allgemeines
Anforderungen an das Revier
Anforderungen an den Hund
Voraussetzung zur Erlangung des Leistungszeichens
Anmerkung: Hat z.B. der Hund Wild gefunden, kann das Wild jedoch nicht zum Verlassen des Treibens bringen, weil ein anderer Hund aufgrund des Fährtenlautes hinzugekommen ist und das Wild aus dem Einstand jagt, kann das Leistungszeichen nicht vergeben werden. Ebenso verhält es sich, wenn das Wild nicht eindeutig einem Hund zugeordnet werden kann. Kurze Suche in geringer Entfernung zum Hundeführer und Finden in der Nähe des Hundeführers rechtfertigen das Leistungszeichen nicht.
während der Jagdzeit
ab 5 Monate; St oder VP oder WaS oder ESw oder Brauchbarkeitsnachweis nach Landesrecht
nein
Richter (Direktvergabe)
Die Arbeit muss von zwei Richtern abgenommen werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden. Außerdem muss ein jagderfahrener Zeuge die Arbeit bestätigen. Ein Richterbericht ist beim DTK einzureichen.
Richter (Vergabe über Kommission zur Anerkennung von Naturarbeiten (KN))
Über die Arbeit des Hundes ist vom Richter ein ausführlicher schriftlicher Bericht (Beobachtungstafel – dreifach) zu fertigen und mit der Ahnentafel beim DTK einzureichen. Die Arbeit ist von dem Richter und einem jagderfahrenen Zeugen zu bestätigen. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Naturarbeiten.
Allgemeines
Anforderungen an das Revier
Anforderungen an den Hund
Unbefristet
Mindestalter 1 Jahr bestandene Spurlautprüfung oder Vp oder St oder WaS
Maximal 5 Hunde für ein SW-Gatter pro Anlage
Nein
Richter
Die Arbeit muss von zwei Richtern abgenommen werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter kann entweder ein Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Allgemeines
Anforderungen an das Revier
Anforderungen an den Hund
01.08.-28.02.
Mindestalter 1 Jahr ESw oder Brauchbarkeitsprüfung nach Landesrecht
nein
Richter (Direktvergabe)
Die Arbeit muss von zwei Richtern abgenommen werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden. Außerdem muss ein jagderfahrener Zeuge die Arbeit bestätigen. Ein Richterbericht ist beim DTK einzureichen.
Richter (Vergabe über Kommission zur Anerkennung von Naturarbeiten (KN))
Die Arbeit ist von einem Richter und zwei Zeugen zu bestätigen. Über die Arbeit ist ein ausführlicher Bericht in dreifacher Ausfertigung anzufertigen und mit Ahnentafel an den DTK einzureichen.
Allgemeines
Anforderungen an das Revier
Der künstliche Wundfährtenverlauf
Vorbereitung der Fährten zur Prüfung
Tag der Prüfung
Auswahl der Arbeit
Freisuche mit Totverbellen
Der Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und muss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten und es, ohne Zuruf, verbellen, bis der Hundeführer herangekommen ist.
Freisuche mit Totverweisen
Der Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und muss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten, schnell zurückkommen und den Hundeführer frei zum Stück führen. Der Hundeführer hat den Richtern vor Beginn der Prüfung anzugeben, woran er erkennt, dass der Hund gefunden hat.
Grundsätzliches zur Bewertung
Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
Unbefristet
Mindestalter 1 Jahr, Schussfestigkeitsnachweis
Maximal 8 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Allgemeines
Anforderungen an das Revier
Der künstliche Wundfährtenverlauf
Vorbereitung der Fährten zur Prüfung
Tag der Prüfung
Auswahl der Arbeit
Freisuche mit Totverbellen
Der Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und muss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten und es, ohne Zuruf, verbellen, bis der Hundeführer herangekommen ist.
Freisuche mit Totverweisen
Der Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und muss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten, schnell zurückkommen und den Hundeführer frei zum Stück führen. Der Hundeführer hat den Richtern vor Beginn der Prüfung anzugeben, woran er erkennt, dass der Hund gefunden hat.
Grundsätzliches zur Bewertung
Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
Unbefristet
Mindestalter 1 Jahr, Schussfestigkeitsnachweis
Maximal 8 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Allgemeines
Wie Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK) bzw. Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte mit Fährtenschuh (SchwhKF) mit folgenden Ergänzungen:
Unbefristet
Mindestalter 1 Jahr, Schussfestigkeitsnachweis
Maximal 8 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden. Der Richterobmann darf nicht dem ausrichtenden Landesverband angehören.
Allgemeines
Fährtenkundige, deren Angehörige, Lebenspartner und Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen, dürfen keine Hunde führen. Die SchwPoR 20/40 werden nur von den Landesverbänden durchgeführt. Sie werden keinen Gruppen/Sektionen übertragen. Pro Landesverband soll nur einmal jährlich eine Prüfung stattfinden.
Herstellung der Fährten
Ablauf der Prüfung
Bewertung der Arbeiten
Titelvergabe
Unbefristet
Mindestalter 1 Jahr, Schussfestigkeitsnachweis
Maximal 8 Hunde je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden. Der Richterobmann darf nicht dem ausrichtenden Landesverband angehören.
Grundsätzliches
Registrierstelle
Auf Antrag der Registrierstelle an die KN kann bei 10 gemeldeten, erfolgreichen Nachsuchen mit Bestätigung durch jagderfahrene Zeugen und über mindestens 200 m Länge das Naturleistungszeichen „Schweißhund Natur“ (SchwhN) vergeben werden. Davon müssen drei Arbeiten mit zwei Zeugen und sieben Arbeiten mit einem Zeugen bestätigt werden.
Mindestalter 1 Jahr, alle Schweißprüfungen oder VP oder Brauchbarkeitsnachweis nach Landesrecht
Direktvergabe des Leistungszeichens
Die Arbeit muss von zwei Verbandsrichtern beobach-tet werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als zweiter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländi-scher Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter fungieren.
Vergabe des LZ durch Kommission für Naturarbeiten
Über die Arbeit des Hundes ist vom Hundeführer ein schriftlicher Bericht (Beobachtungstafel und eine ausführliche Beschreibung der Nachsuchenarbeit – dreifach) zu fertigen und mit der Ahnen-tafel an den DTK einzureichen. Die Arbeit ist von zwei jagderfahrenen Zeugen zu bestätigen. Über die Vergabe des Leistungszeichens entscheidet die Kommission zur Anerkennung für Naturarbeiten.
Allgemeines
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der „Ordnung für Verbandsschweißprüfungen (VSwPO) vom Jagdgebrauchshundverband e.V.. Sie ist zu beziehen unter der nach-stehend aufgeführten Anschrift:
Formularverlag für das
Jagdgebrauchshundwesen
An der Trift 6
38124 Braunschweig
Tel. 0531-611091, Fax 874181
Eine VSwP darf in der Zeit abgehalten werden, in der die Jagd auf Schalenwild erlaubt ist.
Nur Hunde, die älter als 24 Monate sind. Schussfestigkeitsnachweis und Nachweis des lauten Jagens
Maximal 20 Hunde, je Richtergruppe höchstens 4 Hunde. Eine Beschränkung der Ausschreibung auf weniger als 6 Hunde ist nicht zulässig.
Richter
Die Prüfung muss von drei Verbandsschweißrichtern abgenommen werden.
Allgemeines
Fährtenkundige, deren Angehörige, Lebenspartner und Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen, dürfen keine Hunde führen.
Prüfungsfächer
Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
01.08.-31.03.
ab 5 Monate
Schussfestigkeitsnachweis
Maximal 6 Hunde für eine eintägige Prüfung und maximal 12 Hunde für eine zweitägige Prüfung je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
Allgemeines
Fährtenkundige, deren Angehörige, Lebenspartner und Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen, dürfen keine Hunde führen.
Prüfungsfächer
Alternativ kann für das Fach Stöbern die Waldsuche eingesetzt werden.
Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
01.08.-31.03.
ab 5 Monate
bestandene Spurlautprüfung
Maximal 6 Hunde für eine eintägige Prüfung und maximal 12 Hunde für eine zweitägige Prüfung je Richtergruppe
Richter
Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw), ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden.
DTK 1888 e. V. - Gruppe Ravensberg
Alle Rechte vorbehalten.